So kommen sie zur optimalen Förderungen.
Unsere Mitarbeiter sind beim Thema Förderung immer auf dem neuesten Stand und beraten sie gerne. Auf Wunsch bringen wir den Förderantrag mit und füllen ihn gleich aus. Auch den Weg zur Landesregierung nehmen wir Ihnen gerne ab.
| Das Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein | |
| Das Haus/ die Wohnung muss zur ganzjährigen ständigen Benützung vorgesehen sein. | |
| Es muss ein Energieausweis vorgelegt werden. | |
| Sie müssen eine Energieberatung absolviert haben | |
| Die Dämmwerte der Bauteile müssen nach der Sanierung der Kärntner Bauordnung entsprechen | |
| Der Antrag auf Förderung muss vor Baubeginn beim Amt der Kärntner Landesregierung eingebracht werde | |
| 6mal |
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Die Sonderförderung von bis 5.000 Euro für thermische Sanierung ist beschlossen.
Die thermische Sanierung unter der die Dämmung der Außenwände, der oberster Geschoßdecke, untersten Geschoßdecke und des Kellerbodens sowie die Sanierung und der Austausch von Fenstern, die Einbindung thermischer Solaranlagen und den Einbau von Wärmepumpen als auch den Umstieg auf Brennwertgeräte verstanden wird gefördert.
Voraussetzung für diese Förderung ist die Baubewilligung des Objekts vor dem 31.12.1998, die Vorlage eines Energieausweis und die Vorlage des Angebotes eines von befugten Unternehmen.