Förderungen:
Sanierungsbonus 2026
Thermische Gebäudesanierung? Check!
Wollen Sie im Zuge einer Sanierung eine Förderung beantragen, sind folgende Informationen für Sie wichtig:
> Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden des privaten Wohnbaus, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind. Planung und Montagekosten sind ebenfalls Teil der Förderung.
> Voraussetzung: Bei geförderten Einzelbauteilsanierungen müssen zumindest 75 % der bestehenden Fenster oder Fensterflächen getauscht werden, wobei der max. Uw-Wert 1,1 W/m²K (U-Wert des Gesamtfensters) betragen darf. Ein Energieausweis ist erforderlich.
> Förderung bis zu € 5.000,- möglich, jedoch max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten – Budgetmittel sind begrenzt, eine rasche Registrierung ist daher empfehlenswert.
> Die Registrierung des baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekts ist bis längstens 31.12.2026 möglich, kann jedoch nur so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen.
> Nach der Registrierung ist Ihr Förderungsbudget 9 Monate lang für Sie reserviert.
> Die Antragstellung muss daher innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Sanierungsmaßnahme zu diesem Zeitpunkt fertig umgesetzt und abgerechnet sein muss.
> Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab dem 03.10.2025 erbracht wurden.
> Die Kombination einer Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich.
Mehr Informationen zum Sanierungsbonus 2026 und den Konditionen finden Sie hier:
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