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Förderungen:
Sanierungsbonus 2026

Thermische Gebäudesanierung? Check!

 

Wollen Sie im Zuge einer Sanierung eine Förderung beantragen, sind folgende Informationen für Sie wichtig:

 

> Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden des privaten Wohnbaus, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind. Planung und Montagekosten sind ebenfalls Teil der Förderung.

Voraussetzung: Bei geförderten Einzelbauteilsanierungen müssen zumindest 75 % der bestehenden Fenster oder Fensterflächen getauscht werden, wobei der max. Uw-Wert 1,1 W/m²K (U-Wert des Gesamtfensters) betragen darf. Ein Energieausweis ist erforderlich.

Förderung bis zu € 5.000,- möglich, jedoch max. 30 % der förderungs­fähigen Investitions­kosten – Budgetmittel sind begrenzt, eine rasche Registrierung ist daher empfehlenswert.

Die Registrierung des baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekts ist bis längstens 31.12.2026 möglich, kann jedoch nur so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen.

> Nach der Registrierung ist Ihr Förderungsbudget 9 Monate lang für Sie reserviert.

Die Antragstellung muss daher innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Sanierungs­maßnahme zu diesem Zeitpunkt fertig umgesetzt und abgerechnet sein muss.

> Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab dem 03.10.2025 erbracht wurden.

> Die Kombination einer Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich.

 

Mehr Informationen zum Sanierungsbonus 2026 und den Konditionen finden Sie hier:

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