Förderungen:
Sanierungsscheck 2023/2024
Sie steigen von fossilen Heizungssystemen auf klimafreundliche Heizsysteme um? Bei Ihrer Sanierung fallen Demontage- und Entsorgungskosten an?
Dann ist der Sanierungsscheck 2023/2024 genau das Richtige für Sie!
Thermische Gebäudesanierung? Check!
Wollen Sie im Zuge einer Sanierung eine Förderung beantragen, sind folgende Informationen für Sie wichtig:
> Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 20 Jahre sind
> Sonnenschutz (Rollos, Raffstores etc.), Fensterbänke, Montagekosten, Verputzarbeiten werden ebenfalls gefördert
> Voraussetzung: Bei Einzelbauteilsanierung Fenster müssen 75% der Elemente getauscht werden, wobei der max. Uw-Wert 1,1 W/m²K (U-Wert des Gesamtfensters) betragen darf. Ein Energieausweis ist erforderlich.
> Förderung bis zu € 3.000,- jedoch max. 50% der förderungsfähigen Investitionskosten (Budgetmittel begrenzt)
> Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden. Die
Einzelbauteilsanierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig umgesetzt und abgerechnet sein. Antragstellung ab dem 3.1.2023 bis längstens 31.12.2024 möglich
> Endabrechnung bei Antragstellung im Jahr 2023 bis spätestens 30.9.2025 und bei Antragstellung im Jahr 2024 bis spätestens 30.9.2026 einreichen
> Kombination von Bundesförderung mit Landesförderung möglich
Details zur Antragsstellung finden Sie in der folgenden PDF-Datei:
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