Förderungen:
Sanierungsscheck 2021/2022
Sie steigen von fossilen Heizungssystemen auf klimafreundliche Heizsysteme um? Bei Ihrer Sanierung fallen Demontage- und Entsorgungskosten an?
Dann ist der Sanierungsscheck 2021/2022 genau das Richtige für Sie!
Thermische Gebäudesanierung? Check!
Wollen Sie im Zuge einer Sanierung eine Förderung beantragen, sind folgende Informationen für Sie wichtig:
> Fenster & Türen heuer auch als Teilsanierung mit 40% gefördert
> Sonnenschutz (Rollo, Raffstores etc.), Fensterbänke, Montagekosten, Verputzarbeiten werden ebenfalls gefördert
> Voraussetzung: Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40% (75% der Elemente müssen getauscht werden, Energieausweis erforderlich)
> Förderung bis zu € 4.000,- jedoch max. 30% der förderungsfähigen Investitionskosten (Budgetmittel begrenzt)
> Antragstellung bis 31.12.2022 möglich
> Rechnungen für Material und Dienstleistung müssen zwischen 1.1.2021 und 30.9.2023 bzw. 30.9.2024 erstellt sein (Beginn vor der Antragstellung möglich)
> Endabrechnung bei Antragstellung im Jahr 2021 bis spätestens 30.9.2023 und bei Antragstellung im Jahr 2022 bis spätestens 30.9.2024 einreichen
> Kombination von Bundesförderung mit Landesförderung möglich
Details zur Antragsstellung finden Sie in der folgenden PDF-Datei:
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